Spanische Einreisebestimmungen

Spanische Einreisebestimmungen sind die Regeln, die Reisende, die nach Spanien kommen, erfüllen sollten, um reibungslos in das Land einzureisen. In diesen Anforderungen sind auch alle Dokumente aufgeführt, die vor der geplanten Reise beschafft werden müssen.

Abhängig von der Nationalität des Reisenden, dem Zweck der Reise und der beabsichtigten Dauer des Aufenthalts in Spanien können die erforderlichen Dokumente unterschiedlich sein.

Zu den wichtigsten Dokumenten, die Besucher in Spanien benötigen, gehört ein gültiger Reisepass oder Personalausweis. Staatsangehörige der Europäischen Union, Liechtensteins, der Schweiz, Islands und Norwegens können mit einem dieser beiden Dokumente nach Spanien einreisen. Bürger anderer Länder müssen einen gültigen Reisepass vorlegen.

Obwohl es nicht zwingend erforderlich ist, einen Reisepass oder Personalausweis zu besitzen, um von einem grenzfreien Schengen-EU-Land in ein anderes zu reisen, müssen Sie eines dieser Dokumente vorlegen, um zum Beispiel an Bord eines Flugzeugs zu gehen.

Nicht-EU-Bürger, die nach Spanien reisen, müssen im Besitz eines Reisepasses sein, der mindestens 3 Monate ab dem Datum der geplanten Ausreise aus Spanien gültig ist. Außerdem muss der Reisepass innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.

Ein weiteres Dokument, das man bei einem Besuch in Spanien benötigt, ist ein Visum. Wenn Sie Bürger eines der 26 Schengen-Länder sind, können Sie im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens visumfrei nach Spanien reisen. Die visumfreie Einreise gilt für jeden Reisezweck und alle Arten der Einreise in das Land, d.h. auf dem Luft-, Land- oder Seeweg.

Andere Reisende, die von der Visumpflicht befreit sind, können innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten für bis zu 90 Tage visumfrei nach Spanien einreisen. Sie gilt für einige wenige kurzfristige Reisezwecke, darunter Tourismus, Familien- oder Freundestreffen, die Teilnahme an Geschäftstreffen, Sport- oder Kulturveranstaltungen sowie kurzfristige Ausbildungs- oder Studienaufenthalte.

Wenn die ETIAS-Genehmigung schließlich im gesamten Schengen-Raum eingeführt wird, müssen alle Drittstaatsangehörigen, die Spanien visumfrei besuchen dürfen, eine Online-Vorregistrierung vornehmen.

Zusätzlich verlangt Spanien von rund 150 verschiedenen Ländern ein Botschaftsvisum für einen langfristigen Aufenthalt im Land, z.B. zu Arbeits-, Bildungs- und Geschäftszwecken.

Die spanischen Behörden halten keine Einreisebestimmungen mehr aufrecht, die aufgrund der Covid-19-Pandemie eingeführt wurden. Seit dem 20. September sind alle verbleibenden Covid-bedingten Beschränkungen aufgehoben worden. Passagiere, die aus allen Teilen der Welt einreisen, müssen weder ein digitales EU-Covid-Zertifikat (oder ein gleichwertiges EU-Zertifikat) vorlegen noch das SpTH-Gesundheitskontrollformular ausfüllen.

Lesen Sie weiter, um mehr über die spanischen Ein- und Ausreisebestimmungen zu erfahren. Bitte beachten Sie, dass angesichts der sich immer noch entwickelnden Coronavirus-Pandemie einige Regeln kurzfristig geändert werden können.

Wer kann nach Spanien einreisen?

Spanien heißt alle internationalen Reisenden willkommen, die je nach ihrer Nationalität und ihrem Covid-19-Impfstatus unterschiedliche Einreisebedingungen erfüllen müssen.

Dokumente-Checkliste für die Einreise nach Spanien

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Gültiges spanisches Visum (falls zutreffend)
  • Reiseversicherung (optional)

Wichtig! Ab dem 20. September 2022 müssen Reisende aus Nicht-EU-Ländern oder außerhalb des Schengen-Raums keines der folgenden Dokumente mehr vorlegen:

  • SpTH-Gesundheitskontrollformular (QR-Code);
  • EU-Digitales Covid-Zertifikat oder EU-Äquivalent der Covid-19-Impfung oder negatives Testergebnis oder Genesungsnachweis.

Test-, Impf- und Quarantäneanforderungen

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Anforderungen nur für Reisende von außerhalb der EU oder des Schengen-Raums gelten. Für Reisende aus der EU und dem Schengen-Raum gelten keine Covid-bezogenen Einschränkungen mehr.

Wichtig: Alle Bescheinigungen (Negativtest/Impfnachweis/Genesungsschein) müssen in Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch ausgestellt sein. Wenn Sie keine Bescheinigung in einer dieser Sprachen vorlegen können, müssen Sie die beglaubigte Übersetzung ins Spanische einreichen.

Testanforderungen

Reisende können einen negativen NAAT-Testbericht vorlegen, der innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft in Spanien durchgeführt wurde, oder einen Antigen-Schnelltest, der innerhalb von 24 Stunden vor der geplanten Ankunft durchgeführt wurde.

Anforderungen an die Impfung

Der Impfpass wird anerkannt, wenn er bestätigt, dass seit der letzten Impfdosis zwischen 14 und 270 Tagen vergangen sind. Die für die Einreise nach Spanien anerkannte Impfung muss eine der von der WHO akzeptierten Impfungen sein. Wenn das Datum des Erhalts der letzten Dosis 270 Tage überschreitet, muss die Bescheinigung Informationen über den Erhalt einer Auffrischungsdosis enthalten.

Wiederherstellungsbescheinigung

Ein Reisender kann für die Einreise nach Spanien auch eine Genesungsbescheinigung verwenden. Die Bescheinigung kann nur dann als gültig anerkannt werden, wenn sie mindestens 11 Tage nach dem Datum des ersten positiven Testergebnisses auf Covid-19 (RAT oder NAAT) ausgestellt wurde. Bescheinigungen, die früher als 180 Tage nach Erhalt des ersten positiven Testergebnisses ausgestellt wurden, sind ungültig.

Anforderungen an die Quarantäne

Sollten Sie während Ihres Aufenthalts in Spanien positiv auf Covid-19 getestet werden, müssen Sie sich möglicherweise einer Quarantäne oder Selbstisolierung unterziehen, die den örtlichen Gesundheitsvorschriften entspricht. Die Kosten im Zusammenhang mit Ihrem verlängerten Aufenthalt im Land gehen zu Ihren Lasten.

Beim Kontakt mit einer Person, die positiv auf Covid-19 getestet wurde, sollten Sie die Richtlinien der örtlichen spanischen Gesundheitsbehörden befolgen.

Ausreise aus Spanien

Es gibt keine besonderen Ausreisebestimmungen für Reisende, die aus Spanien ausreisen. Sie müssen jedoch Ihr Reisedokument, d.h. einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (je nach Ihrer Staatsangehörigkeit) und andere von den Behörden des nächsten Reiseziels verlangte Dokumente mit sich führen.

Vor Ihrer Abreise aus Spanien sollten Sie sich mit den Einreisebestimmungen Ihres endgültigen Reiseziels oder Ihres Heimatlandes vertraut machen. Wenn Sie vor der Abreise einen gültigen Test für Covid-19 durchführen müssen, stellen Sie sicher, dass er alle Anforderungen erfüllt.

Reisen nach Spanien

Einreise nach Spanien aus dem Schengen-Raum oder der EU:

Für Reisende, die aus diesen Gebieten einreisen, gibt es keine Beschränkungen bezüglich des Coronavirus. Sie müssen weder ein Covid-Zertifikat noch den SpTH-QR-Code vorlegen.

Einreise nach Spanien von außerhalb des Schengen-Raums oder der EU:

Passagiere, die von außerhalb des Schengen-Raums oder der EU einreisen, müssen entweder vorweisen:

  • EU Digitales Covid Zertifikat (oder gleichwertiges Dokument) oder:
  • QR-Code des ausgefüllten SpTH-Formulars.

Teilnahmeregeln für Kinder

Kinder, die jünger als 12 Jahre sind, sind von den folgenden Bestimmungen ausgenommen:

  • Ausfüllen eines Online-Formulars zur Gesundheitskontrolle der SpTH
  • Vorlegen eines Impfausweises
  • Die Teilnahme an diagnostischen Tests vor der Abreise
  • Einreichung eines Nachweises über die Genesung von Covid-19 innerhalb der letzten 6 Monate

Kinder zwischen 12 und 17 Jahren unterliegen den für erwachsene Reisende geltenden Anforderungen.

Transit durch Spanien

Internationale Reisende, die Spanien auf dem Land- oder Seeweg auf dem Weg in ein anderes Land durchqueren, sind von der Gesundheitskontrolle, den Testanforderungen und der Notwendigkeit, das SpTH-Formular auszufüllen, befreit, solange sie nicht vorhaben, den Transitbereich des Flughafens oder Seehafens zu verlassen.

Staatsangehörige bestimmter Länder benötigen möglicherweise auch ein Transitvisum, das für 24 Stunden ausgestellt wird. Außerdem können einige Flughäfen andere Regeln haben, z.B. einen Transitaufenthalt von maximal 6 Stunden erlauben.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Flugbuchungsagentur oder Ihrer Fluggesellschaft nach genaueren Informationen für Ihre Transitreise. Bitte denken Sie auch daran, die Einreisebestimmungen des Landes, in das Sie einreisen möchten, zu überprüfen.

Spanien Visabestimmungen

Visumbefreite Länder

Zurzeit gibt es rund 90 verschiedene Länder, deren Staatsangehörige visumfrei nach Spanien reisen können.

Unter den Ländern, die von der Visumpflicht befreit sind, gibt es 26 Mitgliedsstaaten des Schengen-Raums, die weder ein Visum noch einen Reisepass benötigen. Sie können einfach mit einem gültigen Personalausweis nach Spanien einreisen.

Außerdem ist anderen visumfreien Ländern ein 90-tägiger Aufenthalt ohne Visum gestattet. Bei der Ankunft in Spanien müssen sie einen gültigen Reisepass mit mindestens 6-monatiger Gültigkeit vorlegen.

Nachfolgend finden Sie eine vollständige Liste der Länder, die bei Reisen nach Spanien von der Visumpflicht befreit sind:

  • Albanien
  • Andorra
  • Antigua und Barbuda
  • Argentinien
  • Australien
  • Österreich
  • Bahamas
  • Barbados
  • Belgien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brasilien
  • Brunei Darussalam
  • Bulgarien
  • Kanada
  • Chile
  • Kolumbien
  • Costa Rica
  • Kroatien
  • Tschechische Republik
  • Dänemark
  • Dominica
  • El Salvador
  • Estland
  • Föderierte Staaten von Mikronesien
  • Finnland
  • Frankreich
  • Georgien
  • Deutschland
  • Griechenland
  • Grenada
  • Guatemala
  • Honduras
  • Hongkong
  • Ungarn
  • Island
  • Irland
  • Israel
  • Italien
  • Japan
  • Kiribati
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Macau
  • Mazedonien
  • Malaysia
  • Malta
  • Marshallinseln
  • Mauritius
  • Mexiko
  • Moldawien
  • Monaco
  • Montenegro
  • Niederlande
  • Neuseeland
  • Nicaragua
  • Norwegen
  • Palau
  • Panama
  • Paraguay
  • Peru
  • Polen
  • Portugal
  • Republik Zypern
  • Rumänien
  • St. Kitts und Nevis
  • St. Lucia
  • St. Vincent und die Grenadinen
  • Samoa
  • San Marino
  • Serbien
  • Seychellen
  • Singapur
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Salomonen
  • Südkorea
  • Schweden
  • Schweiz
  • Taiwan
  • Timor Leste
  • Tonga
  • Trinidad und Tobago
  • Tuvalu
  • Ukraine
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Vereinigtes Königreich
  • Vereinigte Staaten
  • Uruguay
  • Vanuatu
  • Vatikanstadt
  • Venezuela

Visum für Spaniens Botschaften oder Konsulate

Es gibt über 150 Territorien, deren Staatsangehörige vor der geplanten Reise ein Schengen-Visum beantragen müssen, unabhängig vom Zweck ihres Besuchs oder der Dauer ihres Aufenthalts.

Für ein spanisches Botschafts- oder Konsularvisum müssen Sie die spanische diplomatische Vertretung aufsuchen und die erforderlichen Dokumente einreichen.

Abhängig von der Nationalität des Antragstellers können die Visabestimmungen unterschiedlich sein.

Alle Antragsteller müssen daran denken, mit der Beantragung des spanischen Visums einige Wochen vor dem Datum ihrer geplanten Reise zu beginnen.

Prüfen Sie, ob Ihr Land in der Liste der Länder aufgeführt ist, die ein Konsulats- oder Botschaftsvisum beantragen müssen. Die vollständige Liste umfasst die folgenden Länder:

  • Afghanistan
  • Aland-Inseln
  • Algerien
  • Amerikanisch-Samoa
  • Angola
  • Anguilla
  • Antarktis
  • Armenien
  • Aruba
  • Aserbaidschan
  • Bahrain
  • Bangladesch
  • Weißrussland
  • Belize
  • Benin
  • Bermuda
  • Bhutan
  • Bolivien
  • Bonaire
  • Botswana
  • Britisches Territorium im Indischen Ozean
  • Britische Jungferninseln
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Kambodscha
  • Kamerun
  • Kap Verde
  • Kaimaninseln
  • Zentralafrikanische Republik
  • Tschad
  • China
  • Weihnachtsinsel
  • Cocos-Inseln
  • Komoren
  • Kongo
  • Cook Inseln
  • Kuba
  • Curaçao
  • Demokratische Republik Kongo
  • Dschibuti
  • Dominikanische Republik
  • Ecuador
  • Ägypten
  • Äquatorialguinea
  • Eritrea
  • Äthiopien
  • Falklandinseln
  • Färöer Inseln
  • Fidschi
  • Französisch-Guayana
  • Französisch-Polynesien
  • Gabun
  • Gambia
  • Ghana
  • Gibraltar
  • Grönland
  • Guadeloupe
  • Guam
  • Guernsey
  • Guinea
  • Guinea Bissau
  • Guyana
  • Haiti
  • Indien
  • Indonesien
  • Iran
  • Irak
  • Isle of Man
  • Elfenbeinküste
  • Jamaika
  • Jersey
  • Jordanien
  • Kasachstan
  • Kenia
  • Kuwait
  • Kirgisistan
  • Laos
  • Libanon
  • Lesotho
  • Liberia
  • Libyen
  • Madagaskar
  • Malawi
  • Malediven
  • Mali
  • Martinique
  • Mauretanien
  • Mayotte
  • Mongolei
  • Montserrat
  • Marokko
  • Mosambik
  • Myanmar
  • Namibia
  • Nauru
  • Nepal
  • Neukaledonien
  • Niger
  • Nigeria
  • Niue
  • Norfolkinsel
  • Nordkorea
  • Nördliche Marianen
  • Oman
  • Pakistan
  • Palästinensisches Autonomiegebiet
  • Papua-Neuguinea
  • Philippinen
  • Pitcairn-Inseln
  • Puerto Rico
  • Katar
  • Reunion
  • Russische Föderation
  • Ruanda
  • Saint Barthelemy
  • St. Helena
  • St. Martin
  • St. Pierre und Miquelon
  • Sao Tome und Principe
  • Saudi-Arabien
  • Senegal
  • Sierra Leone
  • Sint Maarten
  • Somalia
  • Südafrika
  • Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln
  • Südsudan
  • Sri Lanka
  • Sudan
  • Surinam
  • Svalbard und Jan Mayen
  • Swasiland
  • Arabische Republik Syrien
  • Tadschikistan
  • Tansania
  • Thailand
  • Togo
  • Tokelau
  • Tunesien
  • Türkei
  • Turkmenistan
  • Turks- und Caicosinseln
  • Uganda
  • Jungferninseln der Vereinigten Staaten
  • Usbekistan
  • Vietnam
  • Wallis und Futuna
  • Jemen
  • Sambia
  • Simbabwe

ETIAS für Spanien

Bis Ende 2022 soll die europäische Befreiung von der Visumpflicht endlich online verfügbar sein. ETIA wird für alle visumbefreiten Reisenden, die ein Land des Schengen-Raums besuchen wollen, obligatorisch sein.

Die Einführung der ETIAS-Visumbefreiung wurde aufgrund des Ausbruchs der Covid-19-Pandemie verschoben.

Nach der Einführung wird das ETIAS für Spanien für 3 Jahre ab dem Datum der Genehmigung gültig sein und den Zweck des Tourismus, der Geschäftstätigkeit, des Transits oder der medizinischen Behandlung abdecken.

SpTH-Formular zur Gesundheitskontrolle

Das spanische Formular zur Gesundheitskontrolle wurde im Rahmen des Spain Travel Health Program (SpTH) eingeführt. Das Formular muss nicht mehr von allen Reisenden ausgefüllt werden.

Reisende mussten das SpTH-Gesundheitskontrollformular innerhalb von 48 Stunden vor der geplanten Einreise nach Spanien ausfüllen. Alle Angaben müssen aktuell und korrekt sein.

Nach erfolgreicher Beantragung erhalten Sie einen eindeutigen QR-Code, der bei Ihrer Ankunft in Spanien überprüft wird.

Reiseversicherung

Eine Reiseversicherung ist für eine Reise nach Spanien nicht zwingend erforderlich. Dennoch sollten Sie bei Ihrer Entscheidung, ins Ausland zu reisen, immer den Abschluss einer Versicherung in Betracht ziehen, die Ihren Bedürfnissen am besten entspricht.

Für den Fall, dass Sie während Ihres Aufenthalts positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen Sie für alle mit der Quarantäne verbundenen Kosten aufkommen. Wählen Sie daher eine Versicherungspolice, die auch eine Covid-19-Deckung umfasst.

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