Einreise- und Reisebestimmungen der EU

EU-Einreisebestimmungen legen die Regeln fest, die eine Person, die in einen Mitgliedstaat der EU oder des Schengen-Raums reist, beachten muss. Diese Regeln können für Nicht-EU-Bürger und EU-Bürger unterschiedlich sein.

Eines der wichtigsten Dokumente, die ein Reisender, der von außerhalb der EU kommt, besitzen muss, ist ein gültiger Reisepass, der innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein muss. Außerdem muss sein Inhaber sicherstellen, dass der Reisepass noch mindestens 3 Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig ist.

Auch Staatsangehörige der EU sollten bei Reisen innerhalb der EU und des Schengen-Raums einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mit sich führen. Sie müssen ihn jedoch nicht vorzeigen, um in ein bestimmtes Land einzureisen, es sei denn, sie werden dazu aufgefordert.

Nach der EU-Visapolitik muss jede Person, die von außerhalb der EU kommt, ein Schengen-Visum beantragen. Das Visum wird für kurzfristige Aufenthalte von nicht mehr als 90 Tagen ausgestellt. Außerdem kann ein Inhaber eines Schengen-Visums dieses nur für touristische oder geschäftliche Zwecke verwenden.

Für alle anderen Reisezwecke oder für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen in einem der Mitgliedstaaten des Schengen-Raums muss ein Nicht-EU-Bürger ein nationales Visum für das Land beantragen, in dem er sich aufhalten möchte.

Außerdem müssen sich Bürger aus Ländern, die von der Visumspflicht befreit sind, bald für ETIAS registrieren lassen. Das System soll im November 2023 endgültig eingeführt werden.

Aufgrund des Ausbruchs der Covid-19-Pandemie hat die EU-Regierung einige zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Allgemeinheit ergriffen. Zu diesen Maßnahmen gehörten u.a. die Einführung des digitalen Covid-Zertifikats der EU und digitaler Passagierlokalisierungsformulare.

Angesichts der sich verbessernden Coronavirus-Situation und erfolgreicher Impfkampagnen hat die Mehrheit der EU-Länder jedoch beschlossen, die meisten Covid-bezogenen Beschränkungen aufzuheben. Diese Beschränkungen sind jedoch ständigen Änderungen unterworfen. Denken Sie daran, immer die neuesten Reisehinweise für das Land Ihres gewünschten Reiseziels zu konsultieren.

Lesen Sie weiter, um mehr über die aktuellen Einreisebestimmungen der EU zu erfahren und sich optimal auf Ihre Reise vorzubereiten.

Checkliste der Dokumente für die Einreise in die EU

Nicht-EU-Bürger

Für die Einreise in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union und des Schengen-Raums müssen Nicht-EU-Bürger folgende Dokumente vorlegen:

  • Gültiger Reisepass: erforderlich für alle Reisenden aus Nicht-EU-Staaten, unabhängig davon, ob sie von der Visumpflicht befreit sind oder nicht.
  • Schengen Visum: wird für touristische und geschäftliche Aufenthalte von bis zu 90 Tagen ausgestellt.

EU- oder Schengen-Grenzbeamte können auch die Angabe einiger reisebezogener Informationen verlangen, wie z.B. die geplante Dauer des Aufenthalts in dem jeweiligen Land sowie den Zweck der Reise. Außerdem kann es erforderlich sein, einige zusätzliche Dokumente vorzulegen, darunter:

  • Ausreichende Geldmittel für den gesamten Aufenthalt
  • Unterkunftsnachweis
  • Einladungsschreiben
  • Reiseversicherung
  • Flugticket für Hin- und Rückflug

Wichtig: Stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass bei der Einreise in den Schengen-Raum abgestempelt ist. Andernfalls kann es zu einer Geldstrafe oder sogar zu einer Inhaftierung kommen.

EU-Bürger

Als EU-Bürger müssen Sie weder Ihren nationalen Personalausweis noch Ihren Reisepass vorzeigen, wenn Sie von einem grenzfreien Schengen-Mitgliedstaat in einen anderen reisen. Dennoch kann ein gültiger Reisepass oder Personalausweis erforderlich sein, um Ihre Identität nachzuweisen, z.B. um einen Flug zu besteigen.

Bitte denken Sie daran, dass ein Führerschein, eine Post-, Bank- oder Steuerkarte nicht als Dokument zum Nachweis Ihrer Identität akzeptiert werden kann.

EU-Covid-19 Beschränkungen

Die meisten EU-Länder haben bereits alle Covid-19-Beschränkungen aufgehoben. Sie sollten jedoch bedenken, dass einige Einreisemaßnahmen angesichts der sich immer noch ausbreitenden weltweiten Coronavirus-Pandemie kurzfristig umgesetzt werden können.

Zu den neuesten Änderungen der Covid-bezogenen Einreisebestimmungen in einigen europäischen Ländern gehören:

  • Luxemburg, Frankreich, Malta, die Niederlande, Portugal, Deutschland, Finnland, Estland, Zypern, Österreich, Griechenland und Italien haben alle Coronavirus-Reisebeschränkungen für einreisende Ausländer aufgehoben.
  • Passagiere, die in die EU fliegen, müssen an Flughäfen oder an Bord keine Masken mehr tragen. (Einige Länder halten die Maskenpflicht jedoch weiterhin aufrecht.)
  • Die Maskenpflicht wurde in Spanien und auf dem portugiesischen Festland aufgehoben, außer in öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union nach Belgien kommen, müssen keine Covid-19 Dokumente mehr vorlegen, um in das Land einzureisen.

Prüfen Sie unsere detaillierten Reisehinweise für die folgenden europäischen Reiseziele:

  • Spanien
  • Kanarische Insel (Spanien)
  • Balearische Inseln (Spanien)
  • Mallorca (Spanien)
  • Teneriffa (Spanien)
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Portugal
  • Deutschland
  • Kroatien
  • Schweiz (Nicht-EU-Mitgliedstaat)

EU Digital Covid Zertifikat

Das System des Digitalen Covid-Zertifikats der EU wurde eingeführt, um die Unterschiede bei den gesundheitspolizeilichen Maßnahmen zu beseitigen, die früher den freien Verkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten behinderten.

Das Zertifikat ist ein elektronischer Nachweis, dass ein Reisender:

  • sich kürzlich vom Coronavirus erholt hat;
  • ein negatives Testergebnis für Covid-19 erbracht hat;
  • hat die vollständige Impfung mit dem Covid-19-Impfstoff erhalten.

Der EUDCC kann entweder in digitaler Form oder in Papierform vorliegen und wird in allen EU-Mitgliedsländern anerkannt. Nach der Registrierung aller erforderlichen Informationen erhält der Benutzer des Systems einen eindeutigen QR-Code. Die Registrierung ist kostenlos, und die Zertifikate werden in der Landessprache des Reisenden und in Englisch ausgestellt.

Die Europäische Kommission hat die Nutzung des EUDCC bis Juni 2023 verlängert. Die Kommission hat sich auf einen Standardzeitraum von 9 Monaten für die Anerkennung von Bescheinigungen geeinigt, d.h. nur Impfbescheinigungen, die weniger als 9 Monate nach Erhalt der letzten Dosis der Grundimmunisierung ausgestellt wurden, werden als gültig anerkannt. Dieser 9-monatige Zeitrahmen umfasst die Auffrischungsdosis nach 6 Monaten, was einen zusätzlichen Spielraum von 3 Monaten bedeutet.

Reisen aus der EU

Die Einreisebestimmungen können je nach dem Land, in das Sie aus der EU einreisen möchten, unterschiedlich sein.

Prüfen Sie die Einreisebestimmungen des Landes/der Länder Ihres Reiseziels sowie die Regeln Ihrer Fluggesellschaft oder/und Ihres Reiseanbieters.

Reisen in die EU

Abhängig vom besuchten Land in der EU können die Einreisebestimmungen unterschiedlich sein.

Bevor Sie Ihre Reise antreten, sollten Sie sich über alle Regeln informieren, die Sie befolgen müssen, um problemlos in den jeweiligen EU-Mitgliedstaat einzureisen.

Einreisebestimmungen für Kinder

Abgesehen vom Besitz eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises benötigen alle Minderjährigen, die allein oder mit Erwachsenen, die nicht ihre gesetzlichen Vertreter sind, oder mit nur einem Elternteil reisen, offizielle Dokumente mit der Unterschrift ihrer Eltern, des zweiten Elternteils oder des/der gesetzlichen Vertreter(s), die sie zum Reisen berechtigen.

Es gibt keine gemeinsamen Regeln, die von der EU in dieser Angelegenheit aufgestellt wurden. Allerdings entscheidet jeder EU-Mitgliedsstaat, ob ein Kind eine offizielle Genehmigung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten haben muss. Informieren Sie sich über die genauen Bestimmungen für das Land, das Sie besuchen und aus dem Sie reisen möchten.

Wichtig! Auch wenn ein Land von minderjährigen Reisenden keine offizielle Reisegenehmigung verlangt, können einige andere Länder auf ihrer Reiseliste verlangen, dass das Kind ein solches Dokument vorlegt.

Transit durch die EU

Alle Reisenden, die aus Ländern einreisen, die nicht von der Visumspflicht befreit sind, benötigen für die Durchreise durch das Schengen-Gebiet ein Visum.

Es gibt zwei Arten von Schengen-Transitvisa:

  • Flughafen-Transit-Schengen-Visum: ermöglicht die Durchreise durch die internationale Zone des Flughafens eines Schengen-Landes, ohne die Transitzone zu verlassen;
  • Transit-Schengen-Visum für Seeleute:ermöglicht einen 5-tägigen Transit durch mehr als einen Schengen-Mitgliedstaat entweder per Bus, Flugzeug oder Auto, um ein Nicht-Schengen-Land zu erreichen.

Die folgende Liste enthält alle Länder, deren Staatsangehörige ein Visum für den Flughafentransit benötigen, wenn sie durch die internationale Transitzone eines Flughafens eines Schengen-Landes reisen:

  • Afghanistan
  • Bangladesch
  • Die Demokratische Republik Kongo
  • Eritrea
  • Äthiopien
  • Ghana
  • Iran
  • Irak
  • Nigeria
  • Pakistan
  • Somalia
  • Sri Lanka

Zusätzlich haben die meisten Schengen-Länder einige weitere Länder in ihre Listen aufgenommen, deren Staatsangehörige ein Visum für den Flughafentransit benötigen. Weitere Informationen finden Sie hier.

EU Visapolitik

Schengen-Visum

Ein Schengen-Visum ist ein Kurzzeitvisum, das seinem Inhaber erlaubt, jeden Mitgliedstaat des Schengen-Raums zu besuchen und sich dort maximal 90 Tage aufzuhalten.

Alle Staatsangehörigen von Drittländern, die mit den Schengen-Mitgliedsländern kein Abkommen über visumfreies Reisen geschlossen haben, müssen ein Visum beantragen, bevor sie nach Europa reisen können.

Das Schengen-Visum dient touristischen und geschäftlichen Zwecken. Eine Person, die plant, in einem der Schengen-Mitgliedsländer zu studieren, zu leben oder länger als 3 Monate zu bleiben, muss jedoch stattdessen ein nationales Visum des jeweiligen Landes in Europa beantragen.

Künftige Änderungen der EU-Visapolitik

Die Visapolitik der Europäischen Union soll sich bald ändern. Die geplante Reform der europäischen Visabestimmungen soll die gegenseitige Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern verbessern und die Verfahren zur Beantragung von Visa für Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union anreisen, erleichtern.

Die bevorstehenden Änderungen, die in der EU-Visapolitik eingeführt werden, umfassen Folgendes:

  • Einführung der ETIAS-Online-Registrierung für Reisende aus Ländern, die von der Visumpflicht befreit sind
  • Die Beantragung von EU-Visa wird online möglich
  • Die Beantragung eines Schengen-Visums ist für Ausländer 6 Monate vor dem geplanten Besuch möglich (jetzt sind es 3 Monate)
  • Verkürzung der Bearbeitungszeit für Visumanträge von 15 auf 10 Tage

Europäisches Reiseinformations- und Autorisierungssystem (ETIAS)

Das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem kann mit dem US ESTA VISA waiver oder australischen ETA verglichen werden. Seine Einführung, die für November 2023 geplant ist, zielt darauf ab, die Sicherheit bei Grenzkontrollen im gesamten Schengen-Raum zu erhöhen. ETIAS wird für all jene Bürger obligatorisch sein, die ohne Visum in europäische Länder reisen dürfen.

Wenn das System endlich eingeführt ist, wird es das Reisen nach Europa in geringem Maße beeinflussen. Reisende, die von der Visumspflicht befreit sind, müssen sich lediglich vor ihrer Ankunft in einem der EU-Länder online im ETIAS-System registrieren lassen.

Ein ETIAS-Antragsteller muss biometrische Passdaten sowie einige Reisedaten angeben. Außerdem müssen einige Standard-Sicherheitsfragen beantwortet werden.

Der ETIAS-Antrag wird ein reines Online-Verfahren sein, das keine Termine bei Konsulaten oder Botschaften erfordert. Außerdem wird der bürokratische Aufwand bei der Ankunft in einem bestimmten EU-Mitgliedstaat verringert, da alle ankommenden Besucher bereits bei der Registrierung ihrer Daten über das ETIAS-System überprüft wurden. Die Genehmigung wird digital an die E-Mail-Adresse des Antragstellers geschickt.

ETIAS wird sich nicht auf die Visapolitik für Europa auswirken, d.h. die Bürger der Länder, die ein Schengen-Visum beantragen müssen, werden dies weiterhin tun müssen. In der Praxis wird seine Einführung eine zusätzliche Einreisepflicht für Staatsangehörige von Ländern schaffen, die Europa visumfrei besuchen können.

Formulare zur Fluggastermittlung

Eine der Schutzmaßnahmen zum allgemeinen Schutz der öffentlichen Gesundheit inmitten der Covid-19-Pandemie war die Einführung von Online-Gesundheits- und Reiseerklärungen, auch bekannt als Passenger Locator Forms. Diese Formulare sind für alle ankommenden Reisenden obligatorisch, sehr oft sogar für Staatsangehörige der genannten Länder.

Die Passenger Locator Forms (PLFs) haben den Gesundheitsbehörden geholfen, Reisende aufzuspüren, die während ihrer Reise mit dem infektiösen Coronavirus in Kontakt gekommen sein könnten.

Dank der im PLF enthaltenen Informationen können die Behörden des jeweiligen Landes sofort Kontakt mit einem infizierten Reisenden aufnehmen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Die Mehrheit der EU-Regierungen hat bereits beschlossen, die PLF-Anforderungen angesichts der sich verbessernden allgemeinen Covid-19-Situation und der erfolgreichen Impfkampagnen in Europa und auf der ganzen Welt aufzuheben.

Reiseversicherung

Eine Reiseversicherung ist nur für Reisende, die ein Schengen-Visum beantragen möchten, obligatorisch. Sie müssen immer eine Versicherung abschließen, die den gesamten Zeitraum ihres geplanten Aufenthalts in Europa abdeckt, unabhängig von ihrem Reisezweck.

Um für einen Antrag auf ein Schengen-Visum zugelassen zu werden, muss die Versicherung bestimmte Kriterien erfüllen, darunter:

  • Die Versicherung deckt medizinische Kosten von mindestens. 30.000 EUR (29.500 USD);
  • Alle Mitgliedsstaaten des Schengen-Raums (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn);
  • Die Versicherung deckt alle potenziellen Kosten ab, die im Zusammenhang mit der medizinischen Rückführung entstehen könnten, einschließlich dringender medizinischer Versorgung oder Notfallbehandlung im Krankenhaus oder sogar im Todesfall.

Ausländer, die nach Europa reisen und visumfrei in den Schengen-Raum einreisen können, sind nicht gesetzlich verpflichtet, eine umfassende Reiseversicherung abzuschließen. Dennoch wird ihnen der Abschluss einer solchen Versicherung dringend empfohlen.

Hilfe
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